Mehr Inklusion am Arbeitsmarkt

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Aktuell sind in Österreich rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt. Sie erhalten dafür keinen regulären Lohn, sondern lediglich ein Taschengeld. Hier setzt die vor einem Jahr in Kraft getretene Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ an, um entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend moderne Standards der Arbeitsinklusion zu etablieren.

„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf faire Bezahlung und echte berufliche Teilhabe. Es ist höchste Zeit, dass wir den Weg in ein inklusives Arbeitsleben gemeinsam mit den Ländern konsequent umsetzen“, betont Sozialministerin Korinna Schumann. „Mit den neuen Pilotprojekten wollen wir zeigen, dass es funktionierende Alternativen zu Werkstätten gibt. Mit 36 Millionen Euro fördert das Sozialministerium Projekte der Bundesländer zur Erprobung bzw. zum Ausbau alternativer Beschäftigungsmodelle abseits von geschützten Werkstätten. Einige Bundesländer haben bereits Anträge übermittelt und stehen kurz vor Abschluss.“

Lohn statt Taschengeld in den Werkstätten

Bundesregierung

Korinna Schumann © BKA/Andy Wenzel

Die geplanten Pilotprojekte sollen in mehreren Bundesländern starten und unterschiedliche Modelle inklusiver Arbeit testen. Dazu zählen unter anderem: Projekte Inklusiver Arbeit: Menschen mit Behinderungen sind in Unternehmen tätig, in denen der Arbeitsplatz individuell angepasst ist. Sie erhalten ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Barrierefreiheit wird entweder vom Unternehmen selbst oder durch kostenlose Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice sichergestellt. Integrative Beschäftigungsprojekte: Menschen mit Behinderungen haben ein reguläres Arbeitsverhältnis, das individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Zum Beispiel arbeiten die Menschen in Gruppen oder die Arbeitszeit ist gedeckelt. Sie erhalten ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Innovative Projekte in bestehenden Strukturen: Menschen mit Behinderungen sind im Rahmen von Arbeitsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig. Dafür erhalten sie auch ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Zentrales Kriterium aller Projekte ist, dass Menschen mit Behinderungen einen arbeitsrechtskonformen und lebensunterhaltssichernden Lohn erhalten – und nicht mehr auf das bisherige Taschengeld angewiesen sind. So sollen sie sozial- und arbeitsversicherungsrechtlich abgesichert sein.

Starke Partnerschaften für einen inklusiven Arbeitsmarkt

Das Sozialministerium setzt bei der Umsetzung auf enge Zusammenarbeit mit Ländern, Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Unternehmen und Gewerkschaften. Auch Menschen mit Behinderungen sollen aktiv in die Entwicklung der Modelle eingebunden sein – getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. „Ein inklusiver Arbeitsmarkt braucht starke Partnerschaften. Wir wollen aus den Pilotprojekten lernen, was funktioniert – und was noch verbessert werden muss. Unser langfristiges Ziel ist es, dass jede und jeder, der arbeiten will, auch die Möglichkeit dazu bekommt – unter fairen Bedingungen“, erläutert Sozialministerin Korinna Schumann.