Dringender Handlungsbedarf

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Die aktuelle Situation am österreichischen Arbeitsmarkt stellt Menschen mit Behinderungen vor existenzielle Herausforderungen. Während die allgemeine Arbeitslosigkeit moderat steigt, ist bei dieser Zielgruppe eine dramatische Verschärfung der Lage zu beobachten.

Aus diesem Grund lud der Österreichische Behindertenrat am 2. März 2026 zu einer Pressekonferenz zum Ausgleichstaxfonds und zur aktuellen Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen. Am Podium nahmen Behindertenrats-Präsident Klaus Widl, die Behindertenanwältin Christine Steger und der Leiter des Chancen nutzen-Büros im ÖGB teil.

Aktuelle Daten zeigen, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen derzeit dreimal so stark steigt wie bei Menschen ohne Behinderungen. Zudem sind 21,5 Prozent von ihnen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Auch die Erwerbsquote unter Menschen mit Behinderungen ist deutlich niedriger. „Die Zahlen zeigen klaren Handlungsbedarf. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbstbestimmung, soziale Sicherheit und chancengleiche Teilhabe – das sollte unser gemeinsames Ziel sein“, betonte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich Österreich bereits 2008, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihren Unterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu erwirtschaften. Dafür muss der Staat die notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen.

Diese Leistungen werden zu einem großen Teil aus dem Ausgleichstaxfonds finanziert. Für 2026 stellte die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereit. Ab 2027 soll dieser Zuschuss jedoch schrittweise reduziert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass zentrale Unterstützungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe künftig nicht mehr im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Bundesbehindertenanwältin Christine Steger unterstrich die zentrale Bedeutung verlässlicher Unterstützungsangebote für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. „Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken.“

Auch Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, verwies auf die strukturellen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit konkreter politischer Schritte. Eine bloße Analyse der Situation reiche nicht aus. „Teilhabe in der Arbeit ist ein absolut essenzieller Teil für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Klar ist, dass Analysen, Evaluationen und Studien nicht genug sind. Es müssen Handlungen folgen.“

Der Österreichische Behindertenrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam ein Zielbild für die zukünftige Ausgestaltung des Ausgleichstaxfonds und der daraus finanzierten Maßnahmen zu entwickeln. Dabei geht es um eine langfristige finanzielle Absicherung, die Planungssicherheit schafft und Menschen mit Behinderungen verlässliche Perspektiven am Arbeitsmarkt bietet.

Als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen spricht sich der Behindertenrat klar gegen eine Schwächung bewährter Unterstützungsstrukturen aus. Budgetäre Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze gefährdet oder Zugänge zum Arbeitsmarkt weiter erschwert werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich budgetäre Einsparungen in höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten niederschlagen würden. „Der Ausgleichstaxfonds hat sich als wirksames Instrument bewährt. Wir möchten konstruktiv daran arbeiten, ihn langfristig finanziell abzusichern.“, so Klaus Widl.

Auch Christine Steger warnt vor den geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese betreffen zentrale arbeitsmarktpolitische Instrumente und treffen eine Bevölkerungsgruppe, die bereits vor den Kürzungen strukturell benachteiligt wurde. „Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ so Steger.

Strukturelle Benachteiligung am Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderungen sind in Österreich überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung betroffen. Die Erwerbsquote liegt deutlich unter jener der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig ist das Risiko, dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein, signifikant erhöht. Diese Tendenzen zeigen sich besonders bei Personen mit psychischen Erkrankungen, bei Jugendlichen mit Behinderungen im Übergang zwischen Schule und Beruf und bei Frauen mit Behinderungen, die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.

Inklusion am Arbeitsmarkt gelingt häufig nur dann nachhaltig, wenn individuelle Unterstützungsleistungen, Qualifizierungsangebote und begleitende Maßnahmen ineinandergreifen. Genau an diesen Schnittstellen setzen die Projekte des Ausgleichstaxfonds an. Eine Kürzung in diesen Bereichen bringt das bestehende System ins Wanken und wirkt sich auf konkrete Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen verheerend aus.

In der Beratung zeigt sich, dass gelungene Inklusion am Arbeitsmarkt selten linear verläuft. Vielmehr handelt es sich um oft langjährige Prozesse, in denen unterschiedliche Unterstützungsinstrumente aufeinander abgestimmt werden müssen. Menschen mit Behinderungen berichten immer wieder von Situationen, in denen erst durch eine Kombination aus technischer Arbeitsplatzanpassung, begleitender Assistenz und Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds ein Arbeitsverhältnis langfristig gefunden werden konnte. Ohne diese Maßnahmen wären bestehende Arbeitsplätze aufgrund struktureller Barrieren gar nicht erst möglich gewesen.

Andere Fälle verdeutlichen, dass der Übergang von Ausbildung in Beschäftigung für junge Menschen mit Behinderungen häufig nur dann gelingt, wenn bereits frühzeitig arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote greifen. Fehlen diese oder werden sie gekürzt, kommt es nicht selten zu längeren Phasen der Erwerbslosigkeit unmittelbar nach Schul- oder Ausbildungsabschluss. Diese haben gravierende und nachhaltig negative Auswirkungen auf den gesamten weiteren Erwerbsverlauf.

Diese Konstellationen sind keine Ausnahmefälle. Sie spiegeln strukturelle Herausforderungen wider, die durch gezielte Maßnahmen abgefedert werden können. Eine Kürzung bei diesen Maßnahmen bedeutet negative Folgen für das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen.

Angemessene Vorkehrungen als rechtliche Verpflichtung

Unterstützungsleistungen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Qualifizierungsmaßnahmen oder technische Adaptierungen sind Ausdruck angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen unter vergleichbaren Bedingungen einbringen können. Eine Reduktion dieser Maßnahmen bedeutet faktisch eine Verschärfung bestehender Ungleichheiten und einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht.

Nachhaltige Absicherung statt kurzfristiger Einsparungen

Inklusion am Arbeitsmarkt ist ein langfristiger Prozess. Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen selbst benötigen Planungssicherheit. Kurzfristige budgetäre Einsparungen können langfristig zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten führen. Steigende Transferleistungen, erhöhte Gesundheitsausgaben oder der Verlust qualifizierter Arbeitskräfte können das Resultat sein. „Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzten sind“, so Steger.

Forderung an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert daher die nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds sicherzustellen, bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzusichern und auszubauen und manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu bekämpfen. „Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten“, so Steger.

Ausgleichstaxe muss erhöht werden

Das Chancen Nutzen Büro im ÖGB nimmt die Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in die Pflicht. „Menschen mit Behinderungen verdienen im Schnitt weniger, sind häufiger arbeitslos und stärker von Armut betroffen. Gerade deshalb darf es beim Ausgleichstaxfonds keine Kürzungen geben“, betont Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, im Anschluss an die heutige Pressekonferenz zum Ausgleichstaxfonds.

Der Ausgleichstaxfonds ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Behinderungen durch Unterstützungsangebote den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gespeist wird der Fonds aus Beiträgen von Unternehmen, die ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen.

Da die benötigten Gelder die Einnahmen übersteigen, stellt die Bundesregierung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Diese sind aber nur bis 2026 gesichert. Deshalb stellt sich Berger hinter das Anliegen des Österreichischen Behindertenrats: „Wir unterstützen die Forderung des Österreichischen Behindertenrats nach einer langfristigen und nachhaltigen Absicherung des Fonds.“

76,11 Prozent der Betriebe erfüllen Quote nicht

In Österreich sind insgesamt 22.434 Betriebe beschäftigungspflichtig. Davon erfüllen 76,11 Prozent die Pflichtquote nicht. „Die Zahlen zeigen klar: die meisten Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichstaxe, als Menschen mit Behinderungen einzustellen“, sagt Berger. Aktuell beträgt die Ausgleichstaxe nur etwa ein Achtel bis ein Zehntel der tatsächlichen Kosten für die Beschäftigung einer begünstigt behinderten Person. „So gibt es für Unternehmen kaum einen finanziellen Anreiz, ihrer Beschäftigungspflicht nachzukommen. Wenn wir die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ernsthaft bekämpfen wollen, dann muss die Ausgleichstaxe auf ein betriebswirtschaftlich relevantes Niveau angehoben werden“, fordert Berger.

Unternehmen tragen gesellschaftliche Verantwortung

Neben der gesetzlichen Verpflichtung sieht der ÖGB auch eine klare moralische Verantwortung der Arbeitgeber. „Unternehmen können aktiv zur Chancengleichheit beitragen. Wer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schafft, stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern trägt auch zu mehr Chancengleichheit und sozialer Inklusion bei“, so Berger.